3 D Bogenschießen im Burgbergparcours

 

Nutzungsbedingungen für den Bogenparcours des SV Eckartshausen 1930 e.V.                                                                                    

 

 

Der Bogenparcours ist ausschließlich für das Schießen mit Bögen ausgelegt. Das

Schießen mit Armbrüsten oder anderen Sportgeräten und Waffen ist verboten.

 

Die Öffnungszeiten sind im Bereich Öffnungszeiten hinterlegt. Aktuelle Änderungen

werden auf unserer Homepage veröffentlicht.

 

Bei Waldarbeiten, Jagdveranstaltungen und Landwirtschaftlichen Arbeiten und Vereinseigenen Veranstaltungen ist es möglich, daß der Parcours ganz oder teilweise gesperrt wird. Dies wird an der Anmeldung und auf unserer Hompage

 www.sveckartshausen1930eV.de sofern bekannt veröffentlicht.

 

Jeder Erwachsene muß vor Betreten des Parcours ein eigenes Anmeldeformular vollständig ausfüllen und zusammen mit dem Tagesentgeld in ein Kuvert stecken und dieses in die Kasse einwerfen. Außerdem muß sich jeder Schütze in das Schießbuch eintragen und beim Verlassen wieder austragen.

 

Minderjährigen ist das Betreten des Parcours nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigten gestattet. Jeder Schütze muß über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuß selbst.

 

Der 3D-Parcours dient zu Erholungs- und Trainingszwecken für traditionelle Bogenschützen / Familien und ist in den Bereichen Sicherheit an die Satzung und Sportordnung des DSV gebunden.

 

Zugelassen sind Selfbows, Recurves und Langbögen unter Verwendung von Feld- oder 3D-Spitzen. Compoundbögen dürfen nicht benutzt werden. Der Schaft darf keinen größeren Durchmesser als die Spitze aufweisen. Jagdpfeile sind verboten.

 

 Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcoursgelände erforderlich. Für Verletzungen und Schäden übernehmen der Veranstalter / Pächter sowie der Grundstückseigentümer keine Haftung. Es wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß weder der Betreiber, noch der Grundstückseigentümer für Waldtypische Gefahren Haftung übernimmt.

 

Der Parcoursverlauf ist durch Hinweißschilder gekennzeichnet, die einen Rundweg mit 28 Stationen festlegen. Farbig gekennzeichnete Abschußpflöcke markieren eine festgelegte Schussrichtung, die aus Sicherheitsgründen eingehalten werden muss. Es darf unter allen Umständen nur auf die bereitgestellten Ziele unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Richtung geschossen werden. Es dürfen max. 3 Pfeile pro Ziel geschossen werden. Bitte haltet euch an die markierten Wege um unnötige Flurschäden zu vermeiden.

Nutzen mehrere Gruppen den Parcours gleichzeitig, müssen sich diese gegebenenfalls untereinander verständigen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht sind hier jederzeit oberstes Gebot. Als Minimalabstand sind 2 Schüsse zwischen zwei Gruppen einzuhalten.

Werden Pfeile neben oder hinter Zielen gesucht, sind diese zu sichern (ein Schütze bleibt am Abschusspflock, Bogen anlehnen o.ä.). So gesicherte Ziele dürfen nicht beschossen werden.

 

Die Sicherheit und Unversehrtheit aller auf dem Parcoursgelände befindlicher Lebewesen hat oberste Priorität. Ein eingenockter Pfeil darf unter keinen Umständen auf Mensch oder Tier gerichtet werden. Vor dem Einnocken des Pfeils ist immer sicherzustellen, dass ein freies Schussfeld vorhanden ist. Es darf nie unkontrolliert in den Wald oder über Gelände geschossen werden, ohne dass das Schussfeld einzusehen ist. Im Bereich des Bahngleises darf bei passieren eines Zugs kein Pfeil eingenockt werden. Es dauert nur wenige Sekunden bis dieser vorbei ist.

Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und anderen Personen geboten, die sich im Umfeld des Parcoursgeländes aufhalten. Es ist zu berücksichtigen, dass „Nichtbogenschützen“ unter Umständen Euer Tun nicht einschätzen können und sich belästigt oder gefährdet fühlen können. Aus diesem Grund bitten wir auch darum, keine Tarnkleidung zu tragen.

Das Schiessen unter Alkohol – und Drogeneinfluss ist nicht erlaubt. Behördliche Anordnungen (wie Rauchverbot bei Trockenheit etc.) sind einzuhalten. Mitgeführte Hunde sind an der Leine zu halten!

Mit dem Betreten des Parcoursgeländes erkennt jeder Schütze die Nutzungsbedingungen an und verpflichtet sich diese einzuhalten.

Wir haben die freundliche Unterstützung von Anwohnern, Eigentümern, Jagdpächter etc, um einen reibungslosen Parcoursbetrieb zu gewährleisten. Bitte verhaltet euch auf dem Parcours so, dass auch in Zukunft ein harmonischer Umgang mit allen Beteiligten möglich ist.

Müll, Zigarettenkippen und Pfeilbruch haben im Wald nichts verloren. Der Sitzplatz am Schützenhaus darf gerne zur Rast genutzt werden, Verpackungen von mitgebrachten Speisen und Getränken sind aber wieder mitzunehmen.

 

 

 

Nutzungsbedinungen zum Download
Nutzungsbedingungen für den Bogenparcour
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